Wir kennen unsere Verantwortung!

 

Präventiv gegen Spielsucht

Um die Professionalität unserer Mitarbeiter im Hinblick auf Jugendschutz und Spielerschutz zu gewährleisten, werden unsere Mitarbeiter in folgenden Schwerpunkten geschult:

– Spannungsfelder

– Grundlagen Glückspiel und Sucht

– Pathologisches Glücksspiel

– Ansprache

– Praktische Umsetzung

Jugendschutz:

Die jugendschutzrechtlichen Bedingungen werden in unseren Spielstätten strikt eingehalten, darüber hinaus ist der Zutritt erst ab 21 Jahren gestattet.

Selbsttest:

Sind Sie spielsüchtig? Hier können Sie sich testen:
www.spielbewusst.de
ww.verspiel-nicht-dein-leben.de

Sozialkonzept:

Mit dem Ziel, frühzeitig problematisches und pathologisches Spielverhalten zu erkennen und Betroffene in die örtlichen Hilfesysteme zu vermitteln, haben die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft zusammen mit einem wissenschaftlichen Beirat in Abstimmung mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) das Muster für betriebliche Sozialkonzepte gemäß § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verabschiedet.

BZgA:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
Beratungszeiten: neue Telefonnummer: 0800 1 37 27 00 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr
Die telefonische Beratung zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten richtet sich an alle Spielenden, Angehörige und Interessierte.

Diakonisches Werk Neustadt

Fachstelle Sucht

Adresse: Schillerstraße 11, 67434 Neustadt an der Weinstraße, Deutschland

 
Telefon: +49 6321 9274980

Hygienekonzept