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Ausbildung zur Automatenfachkraft

Seit 2008 gibt es den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Automatenfachmann/-frau.

Im Jahr 2015 wurde der Beruf modernisiert. Die zweijährige Ausbildung „Fachkraft für Automatenservice“ wurde aufgelöst, dafür bekam der Beruf „Automatenfachmann/-frau“ mit der nun dreijährigen Ausbildung eine zusätzliche Spezialisierung.

Fachkraft für Automatenservice sowie Automatenfachmänner/-frauen sind in Unternehmen der Automatenwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Waren-, Park-, Getränke-, Verpflegungs-, Geld-, Bank-, Ticket-, Telefon- sowie Unterhaltungsautomaten.

Ausbildungsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Qualifizierter Hauptschulabschluss
  • Technisches Verständnis
  • Kaufmännisches Interesse
  • Handwerkliches Geschick
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Flexibilität

Ausbildungsinhalte:

  • Kernkompetenz
  • Automatenservice
  • Warenwirtschaft
  • Abrechnung und Auswertung von Automatenstellplätzen
  • Verkaufsförderung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft mit Informations- und Kommunikationssystemen
 

Fachrichtungen:

Automatenmechatronik:

  • IT und Kommunikationstechnik
  • Instandhaltung
  • Installation von Automaten
  • Inbetriebnahme

Automatendienstleistung:

  •         Marketing
  • Personalwirtschaft
  • Kaufmännische Geschäftsprozesse
  • Kundenbetreuung

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Oder wenden Sie sich direkt an:

Ansprechpartner

Uwe Helmer +49 (0) 91 61 47 83